Förderprogramm

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2021–2027)

Förderart:
Zuschuss bis zu 75.000 EUR pro Antragssteller
Fördergebiet:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Ziel und Zweck
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hilft Menschen, die durch wirtschaftliche Umwälzungen, Globalisierung oder Krisen wie der COVID-19-Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben.

Ziel ist es, den Betroffenen schnell und effektiv bei der beruflichen Neuorientierung zu helfen und sie fit für neue Jobs zu machen.

Im Fokus stehen Maßnahmen wie:
  • Umschulungen und Weiterbildungen,
  • Berufsberatung und Jobvermittlung,
  • Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen oder
  • Zuschüsse zu Mobilitäts- und Umsiedlungskosten.

Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind Unternehmen, die Mitarbeiter entlassen haben. Die Entlassungen müssen durch globale wirtschaftliche Veränderungen, technologische Entwicklungen oder unerwartete Krisen ausgelöst worden sein.
Der EGF richtet sich dabei an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die durch diese Entwicklungen ihre Existenzgrundlage verloren haben.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung deckt bis zu 85 % der Kosten für Projekte, die Menschen wieder in Arbeit bringen. Ein nationaler Beitrag von 15 % ist erforderlich. Pro Jahr stehen rund EUR 210 Mio. für Projekte in der gesamten EU zur Verfügung. Für den Zeitraum 2021–2027 wurde ein Gesamtbudget von EUR 1,5 Mrd. festgelegt.

Typische Maßnahmen, die gefördert werden:
  • Umschulungen und Kurse: z. B. für digitale Kompetenzen oder Jobs in Zukunftsbranchen.
  • Berufsberatung und Karriere-Coaching: Unterstützung bei der Jobsuche und der Erstellung von Bewerbungsunterlagen.
  • Mobilitäts- und Umsiedlungsbeihilfen: für Menschen, die eine neue Arbeit an einem anderen Ort aufnehmen.
  • Startkapital für Selbstständigkeit: finanzielle Hilfe, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.
  • Übergangsleistungen: zeitweilige finanzielle Unterstützung während der Neuorientierung.
Warum der EGF wichtig ist
Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat der EGF in der EU über 166.000 Menschen geholfen, neue berufliche Perspektiven zu finden. Besonders in schwierigen Zeiten, wie der Finanzkrise 2008 oder der Pandemie 2020, hat der Fonds gezeigt, dass er ein starkes Instrument der EU-Solidarität ist.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Ein Antrag wird von den Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission gestellt, sobald Massenentlassungen auftreten. Die EU prüft den Antrag, und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Mittel freigegeben.
  • Bearbeitungszeit: ca. 5 Monate ab Antragstellung.
  • Keine festen Fristen: Anträge können je nach Bedarf gestellt werden.
Die Umsetzung erfolgt dann auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern und Organisationen.

Fakten zum Budget
  • EUR 1,5 Mrd. für 2021–2027.
  • EUR 210 Mio. jährlich für Projekte in der EU.
  • Unterstützung für Einzelpersonen in Höhe von ca. EUR 10.000–20.000 pro Person, abhängig von den Maßnahmen.
Gute Nachrichten für Unternehmen und Regionen
Auch Unternehmen und Regionen profitieren vom EGF. Durch gezielte Unterstützung wird der Fachkräftemangel gemindert, regionale Wirtschaften stabilisiert und die soziale Sicherheit gestärkt. So bleibt die wirtschaftliche Zukunft in Europa gesichert.

Möchten Sie von den Fördermitteln profitieren? Die INOR AG unterstützt Sie bei der Antragstellung, Planung und Umsetzung von Projekten. Wir sind Ihr Partner für maßgeschneiderte Lösungen und helfen Ihnen, das Beste aus den Möglichkeiten des EGF herauszuholen!
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Claudia Osterloh
Diplom-Volkswirt
Innovationsförderung